–> Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden.
–> In jeder öffentlichen Sitzung sind Einwohnerfragestunden vorgesehen. Die Fragen müssen sich dabei auf Angelegenheiten des Kreises beziehen. Darüber hinaus kann in den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in gestellt werden, sofern rechtzeitig ein entsprechender Bedarf beim Büro des Landrates und des Kreistages angemeldet wird.
Der Kreistag tritt in der Regel viermal im Jahr zu Sitzungen unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Ansgar Müller zusammen.
Der Kreistag besteht aus den Kreistagsmitgliedern, die von den Bürgern/Bürgerinnen aller Kreis-Kommunen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Der Kreistag entscheidet insbesondere über alle Angelegenheiten, die für den Kreis wichtig sind (z. B. Stellungnahmen zu Landes- und Gebietsentwicklungsplänen, Übernahme von Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht).Er ist zuständig für u.a. die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, die Festlegung der Anzahl der freiwilligen Ausschüsse, die Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und ihrer Stellvertreter, die Wahl der Mitglieder der anderen Ausschüsse sowie der Erlass der Haushaltssatzung und der übrigen Satzungen. Die Kreisordnung legt in einem Katalog die Zuständigkeiten fest, die der Kreistag nicht auf ein anderes Organ übertragen kann.